Prosektur
Frau Altmann
Kreuzbergring 36
37075 Göttingen
Telefon: 0551/39-7025
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Körperspende an der Universitätsmedizin Göttingen
Erfolgreiches ärztliches Handeln setzt die genaue Kenntnis von Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers voraus. Angehende Ärztinnen und Ärzte erhalten deshalb im Zentrum Anatomie der Universitätsmedizin Göttingen eine praktische anatomische Ausbildung am menschlichen Leichnam, die durch die freiwillige Körperspende ermöglicht wird. Freiwillige Körperspenden werden vornehmlich in Präparierkursen für den studentischen Unterricht verwendet, sie werden aber auch für die Ausbildung von Fachärzten und von medizinischem Fachpersonal und für die biomedizinische Lehre und Forschung eingesetzt. In Einzelfällen können Körperspenden für längere Zeit in die Lehrsammlung des Zentrums Anatomie aufgenommen werden. Als Körperspender kommen in der Regel Personen in Frage, die im Umkreis von 100 km Entfernung von Göttingen wohnen und über 60 Jahre alt sind; jüngeren Personen wird empfohlen, Organspender zu werden.
Voraussetzung für die Körperspende ist ein „Vermächtnis zur Körperspende“, das zu Lebzeiten unterzeichnet wurde und im Zentrum Anatomie hinterlegt ist. Dieses Vermächtnis ist eine Absichtserklärung, die vom Körperspender oder der Körper-spenderin jederzeit ohne Begründung zurückgenommen werden kann. In bestimmten Fällen kann es jedoch auch sein, dass das Zentrum Anatomie die Körperspende nicht annehmen kann; Gründe dafür sind unter anderem: die Entnahme eines Organs für die Organspende oder eine Operation unmittelbar vor dem Tod, infektiöse Krankheiten (Tuberkulose, Hepatitis, AIDS, BSE), eine polizeiliche Beschlagnahme oder der Tod außerhalb des o.g. Einzugsgebietes der Universitätsmedizin Göttingen.
Die Bestattung der Körperspende kann in der Regel erst zwei bis drei Jahre nach Eintritt des Todes stattfinden, außerdem muss die Bestattung als Urnenbestattung durchgeführt werden. Grund dafür ist der Konservierungsprozess, der für die Untersuchungen am Leichnam notwendig ist.
Am Tag der Bestattung veranstaltet die Universitätsmedizin Göttingen eine ökumenische Trauerfeier in der Göttinger Universitätskirche (Nikolaikirche, Nikolaistraße, 37073 Göttingen), zu der die Angehörigen und Vertrauenspersonen der Verstorbenen sowie die Studierenden und Dozenten der Universitätsmedizin Göttingen eingeladen werden. Wenn eine Beteiligung an dieser Trauerfeier nicht gewünscht wird, kann dies im Vermächtnis vermerkt werden. Im Anschluss an die Trauerfeier erfolgt die Urnenbestattung als anonyme Beisetzung auf dem Friedhof Junkerberg in Göttingen-Weende. Wenn es gewünscht wird, ist die Bestattung auf einem Friedhof eigener Wahl möglich; hierfür benötigt das Zentrum Anatomie einen Urnen-Anforderungsschein des Friedhofes, auf dem die Urnenbeisetzung stattfinden soll.
Mit dem Vermächtnis zur Körperspende ist die Zahlung eines Kostenbeitrags von derzeit 900 Euro an die Universitätsmedizin Göttingen verbunden. Alternativ kann eine Sterbeversicherung in Höhe des Kostenbeitrages an die Universitätsmedizin Göttingen abgetreten werden. Wenn das Vermächtnis zurückgenommen wird oder die Körperspende aus den oben genannten Gründen nicht angenommen werden kann, verpflichtet sich die Universitätsmedizin Göttingen, auf Anfrage der Angehörigen den Kostenbeitrag zurückzuzahlen oder die Abtretung der Sterbeversicherung zurückzugeben.
Mit dem Kostenbeitrag wird die Universitätsmedizin in die Lage versetzt, die Kosten für die Überführung des Leichnams ins Zentrum Anatomie, für die Aufbewahrung der Körperspenden, die Trauerfeier, die Einäscherung und für die Urnenbestattung zu tragen.
Nicht durch die Kostenbeteiligung abgedeckt sind die Kosten für Transport der Urne und Pflege der Ruhestätte, wenn die Urne auf einem Friedhof eigener Wahl bestattet werden soll. Die Ausstellung von Todesbescheinigung und Sterbeurkunde muss von den Angehörigen oder Vertrauenspersonen in die Wege geleitet und bezahlt werden.
Sehr geehrte Interessenten an einer Körperspende,
wenn Sie sich zur Körperspende an die Universitätsmedizin Göttingen entschlossen haben, bitten wir Sie, das „Vermächtnis zur Körperspende“ und die „Bestattungsverfügung“ auszufüllen, mit Datum und Unterschrift zu versehen und an uns zurückzusenden. Beide Schriftstücke sowie das Merkblatt und dieses Anschreiben können Sie auf der Homepage des Zentrums Anatomie herunterladen oder nach Kontaktaufnahme mit dem Zentrum Anatomie (Adresse s. u.) zugeschickt bekommen. Nach Eingang des Vermächtnisses und der Kostenbeteiligung erhalten Sie vom Zentrum Anatomie einen Körperspendeausweis.
Bitte unterrichten Sie Ihre Angehörigen, die Personen Ihres Vertrauens und Ihren Arzt von Ihrem „Vermächtnis zur Körperspende“ und von der Möglichkeit, dass die Körperspende aus den oben genannten Gründen gegebenenfalls nicht zustande kommen kann.
Bei einem Wechsel Ihres Wohnsitzes benachrichtigen Sie bitte das Zentrum Anatomie. Liegt Ihr Wohnsitz nach dem Umzug außerhalb des Einzugsgebiets der Universitätsmedizin Göttingen, wird Ihnen die Kostenbeteiligung zurückerstattet, und Sie erhalten die Adresse eines anderen Instituts für Anatomie, an das Sie den Wunsch nach einer Vermächtnis zur Körperspende richten können.
Nach dem Tod muss zunächst ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. Danach bitten wir um möglichst umgehende telefonische Benachrichtigung über den eingetretenen Todesfall an das Zentrum Anatomie, Telefon: 0551/39-7025. Sollte das Telefon nicht persönlich besetzt sein, wird Ihnen die Telefonnummer unseres Bestatters durch einen Anrufbeantworter mitgeteilt.
Für die Überführung ins Zentrum Anatomie benötigt das Bestattungsunternehmen eine vollständige Kopie der Todesbescheinigung. Nach der Überführung benötigt das Zentrum Anatomie dann auch die Sterbeurkunde, die beim Standesamt beantragt werden muss.
Falls Sie noch Fragen zur Körperspende, zu diesem Merkblatt oder zum Vermächtnis haben, können Sie sich jederzeit an das Sekretariat der Prosektur im Zentrum Anatomie wenden. Die Mitarbeiter/innen der Prosektur werden Ihnen Ihre Fragen gerne beantworten.
Göttingen, im September 2016
Prof. Dr. Christoph Viebahn
Zentrum Anatomie der
Universitätsmedizin Göttingen
Prosektur
Kreuzbergring 36, 37075 Göttingen
Telefon: 0551/39-7025,
Email: